Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung
Es gibt mittlerweile einige Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung spezialisiert haben. Diese verschicken dann gleich massenweise Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung an Inhaber von Internetanschlüssen in ganz Deutschland. Gegenstand dieser Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung sind nämlich für gewöhnlich Musikwerke die urheberrechtlich geschützt sind und von dem Beschuldigten angeblich illegal im Netz verbreitet wurden. In diesen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung wird der Betroffene dazu aufgefordert eine Entschädigung zu leisten. Das heißt zum einen, dass er sich außergerichtlich einigen soll unter Zahlung einer bestimmten Schadenersatzsumme. Diese Summe ist unterschiedlich hoch je nachdem von wem die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung verschickt wurden und um welche Art von Verstoß es sich genau handelt. Es spielt auch eine Rolle wie viele Dateien man illegal verwertet hat und so können Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung ein paar hundert Euro oder aber auch gut und gerne gleich mehrere tausend Euro verlangen. Die Zahlung dieser Summe soll innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen und diese Frist die in den Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung gesetzt wurde, sollte man auf keinen Fall einfach verstreichen lassen. Wenn man das tut dann drohen nämlich nur noch weitere Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung und immer höhere Schadenersatzansprüche. Es ist aber auch nicht ratsam sofort auf alle Forderungen der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung einzugehen und bedingungslos nach zu geben. Der beste Weg ist es sich einen Fachmann zu suchen, also einen Anwalt der sich bestens mit Urheberrecht und Medienrecht auskennt. Dann kann dieser die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung überprüfen und feststellen, ob sie rechtsgültig sind und wie man gegen sie vorgehen kann. Oft sind die Forderungen in den Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung viel zu hoch und drastisch und können abgemildert werden. Es empfiehlt sich daher, ein eigenes Schreiben als Unterlassungserklärung aufzusetzen, mit Hilfe des Anwalts natürlich. Wenn man sich also korrekt verhält und keine Fristen verstreichen lässt ohne vorher Widerspruch erhoben zu haben, ist man sicher.
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