Der Gründungszuschuss



Ein beruflicher Neustart mit dem eigenen Unternehmen stellt für manchen Gründer einen riskanten Schritt dar. Um dieses Risiko zu begrenzen und insbesondere in der Anfangsphase des Unternehmens finanzielle Unterstützung anzubieten, wurde der Gründungszuschuss geschaffen. Der Gründungszuschuss ist eine Förderung für Menschen, die eine Existenzgründung aus dem Arbeitslosengeld Eins heraus starten. Dabei kann sich der Gründungszuschuss so richtig lohnen.

Grundlage für die Berechnung des Gründungszuschusses ist die Höhe des monatlichen Anspruchs auf Zahlungen aus dem Arbeitslosengeld Eins. Beträgt das Arbeitslosengeld Eins beispielsweise etwa 1.300 Euro pro Monat, so wird diese Zahl als Grundlage verwendet. Eine Pauschale von 300 Euro kommt hinzu und schon steht fest, wie viel Geld der Gründer oder die Gründerin erhalten wird – im Beispiel etwa 1.600 Euro. Dieser Betrag wird während der ersten Phase des Gründungszuschusses neun Monate lang von der zuständigen Arbeitsagentur monatlich ausgezahlt. Danach kann man dann noch eine Verlängerung beantragen. Im Gegensatz zur ersten Phase beim Gründungszuschuss ist diese Verlängerung allerdings eine freiwillige Sache der Arbeitsagenturen. Im Rahmen der Verlängerung gibt es für sechs Monate dann pauschale 300 Euro pro Monat. Mit anderen Worten: Der Gründungszuschuss hilft über einen längeren Zeit, private Ausgaben zu bestreiten. Genau das ist auch der Sinn und Zweck dieser Förderung. Die Finanzierung des Unternehmens mit dem Gründungszuschuss ist dagegen nicht vorgesehen.

Wer den Gründungszuschuss bekommen will, muss einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld Eins haben. Auch wer eine Sperrfrist von seiten Arbeitsagentur auferlegt bekommen hat, kann den Gründungszuschuss bekommen. Es ist also in jedem Falle sinnvoll, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden, wenn eine Existenzgründung in Angriff genommen werden soll. Selbstverständlich gelten eine Reihe Rahmenbedingungen für den Gründungszuschuss. Hierüber sollten sich potentielle Gründer gut informieren. So muss beispielsweise ein Restanspruch von 90 Tagen auf das Arbeitslosengeld Eins bestehen und es muss sich um eine Vollzeit-Existenzgründung handeln. Auch die Beantragung sollten angehende Selbstständige erst nehmen. Ein Businessplan ist ein Muss für den Antrag auf Gründungszuschuss. Außerdem muss die steuerlich oder gewerbliche Anmeldung vorgelegt werden. Weiterhin wird der Businessplan mitsamt Text- und Zahlenteil von einer so genannten fachkundigen Stelle geprüft. Das kann bei einer Kammer, bei einem Gründungsberater oder bei anderen Organisationen erledigt werden. Wichtig ist, dass die prüfende Stelle ihr "OK" für die Existenzgründung gibt und bestätigt, dass die Existenzgründung Aussichten auf Erfolg hat.

Wer sich für den Gründungszuschuss interessiert und mehr zum Gründungszuschuss erfahren will, wird auf der Webseite der Autorin dieses Beitrages fündig. Andrea Claudia Delp - www.amaveo.de - arbeitet seit vielen Jahren als Beraterin für junge Unternehmen und Gründer und bietet auch Hilfe beim Businessplan oder die spätere Gründungsbegleitung in Form des Gründercoaching Deutschland. Das Gründercoaching Deutschland ist ein Förderprogramm, bei dem Gründer, die den Gründungszuschuss erhalten, 90% der entstehenden Beratungskosten von Seiten Staat finanziert bekommen und stellt damit eine weitere attraktive Hilfe auf dem Weg in eine erfolgreiche Selbstständigkeit dar.gruendungszuschuss



Autor  Andrea Claudia Delp
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