Der Weg in die Selbstständigkeit



Es gibt anders angedachte Hintergründe, welche dafür sprechen, dass man sich in die Selbstständigkeit begeben sollte. Entweder erkennt man in der Festanstellung keine Entwicklungschancen oder man möchte eine gut durchdachte Geschäftsidee alleine realisieren. Sicherlich könnte das Melden in die Selbstständigkeit auch notgedrungen beschritten werden, für den Fall das man beispielsweise irgendwie aus der Arbeitslosigkeit entrinnen möchte. Für diesen Fall würde es darüber hinaus eine Förderung in Form eines Ausschusses für Gründungsangelegenheiten geben. Eine Idee die finanzielle Belastung der selbstständigen Arbeit möglichst niedrig zu halten ist das sogenannte Franchising. In diesem Fall ist nicht mal eine persönlich erarbeitete Geschäftsidee notwendig, da man die angefertigten Gegenstände und Serviceleistung von anderen Betrieben vertreibt. Trotzdem bleibt man zum größten Teil der eigene Boss. Im Regelfall bezahlt man eine Franchise Gebühr und muss dazu über über einen  Grundstamm an eigenen Finanzen verfügen. Für die entrichtete Gebühr bekommt man Verkaufsrecht auf die Ware oder die Serviceleistung. Im besten Fall bedeutet das sogenannte, dass man über eine Verkaufserlaubnis besitzt und schnell in den Handel eintritt. Dieses Modell ist üblicherweise schon mehrfach erprobt und verbessert worden. Als Selbstständiger hat man hier fast kein Risiko und könnte von einem bekannten Produkt seinen Nutzen ziehen. Sicherlich gibt es ansonsten Nachteile beim Franchising. Wegen der Zusammenarbeit mit einer anderen Firma muss der Franchisenehmer einen gewissen Teil seines Gewinns weitergeben. Diese Abgaben könnten bis zu 25 % sein. Überdies hat man bei seiner Franchise das volle Risiko, wenngleich man auf eventuelle Fehler der Bezugsfirma kein Mitspracherecht hat. Auf jede Person, der das überschaubare Risiko der Selbstständigkeit wagt, wird auf längere Zeit gesehen ansonsten das Problem der der gesellschaftlichen Formen zu kommen. Sobald das Geschäft sehr gut läuft sollte eine GmbH Gründung in Betracht gezogen werden. In dieser Form ist allerdings eine ziemlich hohe Summe an eigenem Kapital nötig, dagegen ist aber ansonsten das Risiko für das private Kapital nicht so hoch wie bei den anderen Formen. Prinzipiell haftet man nach nach vorheriger Gründung eines Betriebes einzig mit dem Grundkapital, das sogenannte für den Betrieb hinterlegt wurde. Das Stammkapital war am Anfang mit 25.000 Euro festgelegt. Zukünftig soll die GmbH Gründung aber mit geringerem Aufwand und mit geringeren finanziellen Aufwendungen durchführbar sein. Zum Schluss der in der Planung befindlichen Anpassungen steht die so genannte Mini-GmbH, bei der das Grundkapital nicht sofort komplett hinterlegt werden muss, sondern erst peu à peu hinterlegt wird.



Autor  Marie Kuse
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