Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Allgemeines zum Thema "Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG" bei der Existenzgründung Existenzgründung:
Die Kleinunternehmerregelung gilt für Betriebe, die einen geringen Umsatz nachweisen können. Sie ist besonders wichtig für die Existenzgründung, denn die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung hat zur Folge, dass man keine Umsatzsteuer bezahlen muss. Jedoch kann sich jedes Unternehmen im Rahmen der Existenzgründung auch gegen eine Kleinunternehmerregelung entscheiden und dann entsprechend die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Bei allen beiden Fällen gibt es sowohl Vorteile als auch Nachteile. Man kann es nicht Allgemein sagen, dass die Kleinunternehmerregelung nur Vorteile für Existenzgründer kleiner Unternehmen bringt. Das variiert jedoch von Betrieb zu Betrieb und sollte individuell, im eigenen Betrieb und bei der Existenzgründung entschieden werden. Hierbei sollte man sich unbedingt schon im Vorfeld der Existenzgründung schlau machen.
Für die Nutzung einer Kleinunternehmerregelung:
Sie kommt für Betriebe, die bei der Existenzgründung schon wissen, dass sie für einen langen Zeitraum nicht über 17.500 Euro verdienen werden, in Frage. Falls man nur geringe Investitionen tätigt und nur einen sehr kleinen Umsatz im Jahr macht, kann es vorteilhaft sein, sich für die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden. Der Vorteil, bei einer Zustimmung der Kleinunternehmerregelung ist, dass der Aufwand für die Berechnung und Eintragung der Mehrwertsteuer wegfällt.
Gegen die Nutzung einer Kleinunternehmerregelung:
Unternehmen, die bei der Existenzgründung mit einer Umsatzsteuer arbeiten, wirken auf Kunden wesentlich professioneller, denn einige Kunden wundern sich oftmals, warum keine Mehrwertsteuer in den Rechnungen eingetragen ist und halten den Betrieb für unseriös. Außerdem bekommen Unternehmen nach der Existenzgründung ein Problem, die ihre Produkte im Ausland verkaufen. Das rührt daher, dass die EU eine Umsatzsteuer ID von jedem Betrieb verlangt und diese besitzt man bei einer Kleinunternehmerregelung nicht.
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