Die Regulierung bei der KFZ Versicherung
Wenn im Rahmen der Kraftfahrtversicherung ein Schadensfall eintritt, dann muss man seine Versicherung sofort informieren. Im normalen Fall wird hier von einer Meldefrist von drei Werktagen ausgegangen. Optimalerweise sollte man das noch am gleichen Tag tun, sofern man dazu in der Lage ist. Dazu kann man entweder die Hotlines der KFZ Versicherung nutzen oder die Schadensmeldung über eines der im Internet in den interaktiven Kundencentern der Versicherungen absetzen. Dazu benötigt die KFZ Versicherung auch die Tagebuchnummer der Polizei, falls der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde. Zusätzlich muss man das amtliche Kennzeichen und den Fahrer des Unfallgegners benennen können. Auch Namen und Anschrift möglicher Zeugen sollte man mit an die Autoversicherung übermitteln. Als sehr günstig hat es sich erwiesen, wenn man sich gleich am Unfallort den Namen und die Nummer der KFZ-Versicherung der Unfallgegner geben lässt. So können die Versicherungen schnell miteinander Kontakt aufnehmen und eine schnelle Regulierung des Schadens veranlassen. Wenn auf Grund von sehr geringen Schäden keine Polizei hinzu gerufen wird, ist nicht nur der Austausch dieser Daten sehr wichtig, sondern es sollten auch alle mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden Fakten dokumentiert werden. Sollte keiner der Beteiligten eine Unfallkamera zur Hand haben, kann man zur Not mit dem Handy die wichtigsten Dinge fotografieren. Das sollten aber zur Sicherheit beide Beteiligte tun. Die sicherste Variante ist, diese Fotos sofort vom Unfallort aus per MMS oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Kraftfahrtversicherung zu schicken. So kann sich später niemand hinstellen und behaupten, sie seien über eine Nachbearbeitung am Computer manipuliert worden.
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