Hausratversicherung und Whirlpools
Wer einen Whirlpool sein Eigen nennt oder auch mit dem Gedanken spielt, sich ein solches Gerät anzuschaffen, der sollte dabei auch unbedingt bei seinem Versicherer anfragen, ob dieser automatisch mit versichert wird. Dabei ist es besonders wichtig, dass man evtl. auch die versicherten Schadenshöhen in der Hausratversicherung entsprechend anpasst. Da der Whirlpool schon in der Anschaffung recht teuer ist, sollte man die Summe anpassen, um im Schadensfall keine böse Überraschung zu erleben.
Außerdem sollte der Kauf des Whirlpools auch unbedingt sofort bei der Versicherung angezeigt werden, um diesen mit ins Risiko einschließen zu können. Evtl. kann auch eine zusätzliche Versicherung eigens für den Whirlpool abgeschlossen werden, wobei allerdings meist nur die Reparaturkosten versichert sind. Hier kann jedoch der jeweilige Händler oder Hersteller sicher sehr günstige Angebote vermitteln.
Generell gilt jedoch, dass jeglicher Hausrat, also auch Sauna, Whirlpool oder die ganz normale Waschmaschine in der Hausratversicherung mit eingeschlossen sind. Nur der Wert muss entsprechend angepasst werden. Denn entgegen der landläufigen Meinung zahlt die Hausratversicherung bei einem Totalschaden in der Wohnung, z. B. durch ein Feuer, welches sämtlichen Hausrat zerstört hat, nicht die Kosten für die Neuanschaffung aller Geräte, sondern eher eine pauschale Summe, die vorher vereinbart wurde. Diese gilt in den meisten Fällen dann pro Quadratmeter, bei vollständigem Verlust des Hausrates wird die Gesamtsumme ausgezahlt, die für kleinere Wohnungen oft schon bei 50.000 Euro und mehr liegen wird.
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