Hundehaftpflicht
Hundebesitzer gehen oft ein unwissentliches finanzielles Risiko ein, da die sogenannte Gefährdungshaftung für jeden Besitzer gilt. Denn man muss für Schäden, die der Vierbeiner verursacht, in nahezu unbegrenzter Höhe haften.
Dafür sollte man eine Hundehaftpflicht-Versicherung abschließen.
Denn insbesondere bei Personenschäden kann dieses beträchtliche, finanzielle Folgen haben. Selbst kleinere Verletzungen anderer Personen können Schadensersatzsummen nach sich ziehen, die man kaum aus dem eigenen Einkommen bestreiten kann.
In Bezug auf die Hundehaftlicht gibt es einige beachtliche Eigenschaften zu bedenken wenn man einen preiswerten aber trotzdem leistungsfähigen Tarif abschließen möchte. Es sollte die Versicherungssumme für Personen- und Sachsschäden geprüft werden. Diese Summe sollte mindestens drei Millionen und Höher betragen sollte.
Andere Merkmale sind die Mitversicherung für einen Aufenthalt im Ausland oder eine Mitversicherung wenn andere Personen den Hund ausführen.
In Bezug auf den Beitrag sollte auch geklärt werden ob in dem Tarif eine Selbstbeteilung vorgeschrieben wird oder frei wählbar ist. Denn in einem Schadensfall muss die Selbstbeteilung, die laut Vertrag abgeschlossen wurde, aus der eigenen Geldbörse finanziert werden.
Wer einen Hund hält, der in einigen Bundesländern als gefährlich eingestuft wird, hat oftmals Probleme diesen mit einer Hundehaftpflicht zu versichern oder muss dafür erhebliche höhere Beiträge zahlen.
Dies liegt daran, dass die Versicherungen ein erhöhtes Risikopotenzial annehmen.
Diese Hundehaftpflicht-Versicherungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollten aber für jeden Hundebesitzer ein muss sein.
Hundebesitzer sollen sich nicht nur Gedanken über eine Hundehaftpflicht machen sondern auch über eine Hundekrankenversicherung. Diese Policen federn die Tierärztlichen Kosten in sehr vielen Fällen ab. Für diese Versicherungen gibt es gewisse Voraussetzungen wie eine Altersbegrenzung. Es müssen auch Wartezeiten eingehalten werden und ein vollständiger Impfausweis nachgewiesen werden. Die Wartezeiten enden meist nach drei Monaten, bei einigen Anbietern endet sie auch schon nach dreißig Tagen.
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