Immobilien und die damit verbundenen Rechte und Pflichten



Wer noch nichts über die Verkehrssicherungspflicht bei Immobilien gehört hat, sollte bei www.immobilien-inserieren.ch nachschauen, wieso man als Eigentümer Vorsorge für den Winterdienst treffen muss, wenn man selbst aus irgendeinem Grund dazu nicht in der Lage ist. Fakt ist, dass man als Eigentümer von Immobilien unbedingt eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstückseigentümer haben sollte.
Darüber hinaus ergeben sich eine Reihe von anderen Verpflichtungen, die nicht nur finanzieller Natur sind. Zu den neuesten Verpflichtungen gehört der Energiepass für das Gebäude, vorausgesetzt, man möchte es vermieten oder verkaufen. Hat man Mieter im Haus, muss man auch für die Instandhaltung von technischen Anlagen sorgen und dem Mieter regelmäßig eine Betriebskostenabrechnung zukommen lassen, wenn man im Mietvertrag eine Vorauszahlung vereinbart hat.
Darüber hinaus muss man dafür sorgen, dass weder vom Grundstück noch von den Bebauungen Gefahren ausgehen. Das heißt unter anderem, dass öffentliche Verkehrsräume nicht nur ausreichend beleuchtet sind, sondern auch Treppenstufen, Geländer und ähnliche Dinge, regelmäßig auf ihre Gebrauchsfähigkeit überprüft und nötigenfalls instand gesetzt werden müssen.
Zusätzliche Verantwortung muss der Vermieter übernehmen, wenn auf dem Grundstück eigene Spielplätze zur Verfügung stehen. Dort hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren die Sicherheitsbestimmungen drastisch verschärft. Auch mit der Installation von Öltanks für Heizungsanlagen und dem Einbau einer eigenen Abwasserentsorgung geht man die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung und Wartung der Anlagen ein, um durch Leckagen verursachte Verunreinigungen des Grundwassers zu vermeiden.
Dafür bekommt man das Recht eingeräumt, von seinen Mietern den vertraglich vereinbarten Mietzins, quasi als Frucht der eigenen Arbeit, zu erhalten. Doch man sollte nicht vergessen, diese Einnahmen bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung mit anzugeben, weil der Staat in Form von Steuern immer gerne daran teilhaben möchte. Das gilt insbesondere auch für gewerbliche Vermieter, die die Miete zuzüglich Mehrwertsteuer bei geschäftlich genutzten Objekten erheben. Was sonst noch zu beachten ist bei diesen Immobilien, wurde für alle Interessierten bei immobilien-und.ch zusammen gestellt.

Sandra Müller
vz(at)hub-eisenach.de

www.immobilien-inserieren.chimmobilien-und.ch



Autor  Daniel Keppler
Aufrufe  275
Stimmen  keine
durchn. Bewertung  0 / 10 Punkte
Kommentare  keine
Artikel drucken  Artikel drucken
Artikel empfehlen  Artikel empfehlen


Bewertung

Bitte bewerten Sie diesen Artikel auf einer Scala von 1 bis 10 (10=sehr gut)
12 34 56 78 910