Insolvenzschutz einer englischen Lebensversicherung
Wer sich heute zum Abschluss eines lang laufenden Altersvorsorgevertrags entscheidet sollte neben der Rendite auch immer die Finanzkraft und damit die Sicherheit des dahinterstehenden Unternehmens prüfen. Denn wie man in der aktuellen Finanzkrise sehen konnte, haben sich auch renommierte Unternehmen am internationalen Aktienmarkt verspekuliert und musste teilweise sogar Insolvenz anmelden. Zwar musste bisher noch keine deutsche oder englische Lebensversicherung einen Insolvenzantrag stellen, doch fragen sich immer mehr Endkunden, wie Sie den eigentlich im Ernstfall abgesichert sind.
In Deutschland gibt es für diesen Fall seit 2002 den Sicherungsfonds Protektor. Und ein Jahr früher hat die britische Lebensversicherung die FSCS gegründet. Die ebenfalls im Ernstfall zum Schutz des Endkunden und auch der Versicherungsbranche selbst eingreifen soll. Denn nichts fürchten Versicherungsvorstände mehr, als den Vertrauensverlust, der durch die Insolvenz eines Marktteilnehmers entstehen könnte. Somit dient der Insolvenzschutz also nicht nur der Sicherung der Kundeneinlagen.
Allerdings wird sowohl in Großbritannien wie auch in Deutschland das Ziel verfolgt, das angeschlagene Unternehmen zu retten und eine drohende Insolvenz abzuwenden. Deshalb wird in einem ersten Schritt immer versucht, das angeschlagene Unternehmen an einen anderen Marktteilnehmer zu verkaufen. Sollte dieser Plan misslingen, wird vor allem in Großbritannien eine Entschädigungsleistung erbracht. So werden durch die FSCS die ersten 2000 Pfund mit 100% erstattet, alle weiteren Vermögenswerte, die in Folge der Insolvent verloren wurden, werden dann noch mit 90% erstattet.
Auch deutsche Versicherungskunden kommen in den Genuss des britischen Insolvenzschutz, wenn die englische Lebensversicherung, die in Deutschland aktiv ist, der Aufsicht durch die britische FSA unterliegt und die Police nach britischem Versicherungsrecht ausgestellt wurde. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, eine englische Lebensversicherung abzuschließen, sollte sich auf jeden Fall den Schutz durch die FSCS schriftlich bestätigen lassen.
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