Keine Macht dem Datenklau
Über Datenschutz wird immer wieder diskutiert. Mit dem Aufkommen des Internets sind auch neue Möglichkeiten aber auch Probleme aufgetaucht. Dabei wächst die Empörung der Öffentlichkeit wenn neue Fälle des Datenmissbrauchs bekannt werden. Das Bild des "gläsernen Menschen" dient als abschreckendes Beispiel. Sinn und Zweck des Datenschutzes ist doch, den Einzelnen die persönliche Freiheit zu geben, über den Umgang mit seinen persönlichen Daten selbst entscheiden zu können.
Aus diesem Grund ist es besonders für Unternehmen sehr wichtig, mit persönlichen Daten äußerst sorgsam umzugehen um in Sinne des Gesetzes zu handeln.
Dabei darf nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden. Die Thematik ist dabei kompliziert und es ist nicht ganz einfach, denn auf dem Gebiet des Datenschutzes kann man viel falsch machen oder übersehen. Ein Datenschutzbeauftragter muss gewährleisten können, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen und die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zu überwachen. Kennt man sich auf diesem Gebiet nicht aus - kann man sich mit einer Datenschutzberatung Hilfe holen. Hierfür gibt es verschiedene Anbieter, die eine Datenschutzberatung anbieten und für den Datenschutzaudit sorgen. Was versteht man unter Datenschutzaudit? Das lateinische Wort Audit bedeutet "Anhörung". Es bezeichnet Untersuchungsverfahren, die die Erfüllung und Richtlinien von Prozessen bewerten. Die Audits werden von einem geschulten Auditor durchgeführt. Dies kann ein gut ausgebildeter interner Datenschutzbeauftragter sein aber auch ein externer Datenschutzbeauftragter. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wenn man das gerne möchte, dass man für diese Tätigkeiten einen externen Datenschutzbeauftragten bucht.
Bevorzugt ein Unternehmen einen internen Datenschutzbeauftragten, sollte man auf einige Dinge achten: eine Ausbildung steht an und zudem hat dieser Beauftragte dann noch keine Erfahrung. Ein externer Datenschutzbeauftragter beschäftigt sich natürlich schon lange mit diesem Gebiet und kann viel Erfahrung nachweisen, so dass das Unternehmen sich voll auf ihn verlassen kann.
Ein erfahrener externer Datenschutzbeauftragter wird nicht zu einer Belastung eines Unternehmens. Das kommt vor allem dann vor, wenn der Beauftragte einfach noch zu wenig Erfahrung in Sachen Datenschutz hat. Ein Unternehmen kann also von einem externen Datenschutzbeauftragten in jeder Hinsicht profitieren. So sollte sich ein Unternehmen bereits im Vorfeld Gedanken über seinen Datenschutzbeauftragten machen.
|
Artikel drucken Artikel empfehlen |

