Müssen sich Selbständige Privatversichern?
Wer sich dazu entschließt selbständig tätig zu werden wird feststellen, dass das eigene Leben große Veränderungen erfährt. An die Stelle geregelter Arbeitszeiten treten unbezahlte Überstunden in nicht unerheblichem Umfang. Während der Arbeitnehmer für seine bloße Anwesenheit bezahlt wird, zählt beim Unternehmer allein die Fertigstellung und Abgabe der Ware oder Leistung an den Kunden. Das Risiko von Fehlentscheidungen trägt allein der Unternehmer, aber auch der Profit aus guter Leistung kommt dem Selbständigen zu Gute. Doch geht mit dem frisch angemeldeten Jungunternehmen auch eine Verpflichtung einher, nämlich die Pflicht sich Krankenversichern zu müssen. Es ist ebenso möglich, auch während der Selbständigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verweilen, doch wird ein versichertes Tagegeld unter die Wahlleistungen der GKV fallen.
Was komfortabel klingt bedeutet zunächst einen höheren Beitrag und obendrauf kommt noch die Bindefrist von 3 Jahren für den Selbständigen bzw. den freiwillig gesetzlich versicherten Freiberufler. Der Wechsel in die Private Krankenversicherung wird für den Unternehmer zusätzlich erschwert, denn wenn ein Wahltarif der GKV angenommen wurde, ist für die nächsten 3 Jahre der Wechsel in die private Krankenversicherung unmöglich. Ein Wechsel in die PKV kann dem Selbständigen so manchen Vorteil bringen: In den meisten Fällen bietet die PKV die günstigeren Versicherungsschutz an und erlaubt es auch, die Konditionen individueller auszugestalten, so wie es der Lebenssituation und den Bedürfnissen des Versicherten entspricht. So kann der Versicherte auswählen, welche Zusatzleistungen für ihn relevant sind und ob er vergünstigte Versicherungsverträge durch eine höhere Selbstbeteiligung ausgleichen möchte oder nicht. Wie man sieht behalten auch die gesetzlichen Krankenkassen ihre selbständige Unternehmer gerne in den eigenen Reihen, stellen diese doch auch eine Versichertengruppe dar, die belastbar und häufig bei guter Gesundheit bestens geeignet ist, sich weiter am Solidarprinzip zu beteiligen.
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