Patientengut optimal in einem Wandtresor schützen
Ein Krankenhausaufenthalt ist für viele Menschen ein oft einschneidendes Ereignis im Leben. Nicht nur das Gefühl der Unsicherheit bzw. das Sich-Ausgeliefert-Fühlen ist für viele Patienten sehr unangenehm – neben der oft vorliegenden Symptomatik der eigenen Krankheit. Auch die Unsicherheit bezüglich eigens mitgebrachter Wertsachen wie Geld, Schmuck oder elektronischer Gegenstände beschert dem ein-oder anderen Patienten eine schier rastlose Unruhe. Gerade, wenn der eigene Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Notfallsituation entstanden ist oder wenn man keine engen Freunde oder Angehörige hat, die sich um das Bringen bzw. Mitnehmen wertvoller Gegenstände kümmern, stellt sich die Frage, was man tun kann, um das eigene Hab und Gut zu schützen. Immerhin weisen viele Krankenhäuser sämtliche Haftung von sich, wenn etwas Wertvolles abhandenkommt. Daher gehört es schon fast zur Aufnahmeroutine, dass der Patient eine schriftliche Information bzw. Anordnung erhält, sämtliche Wertgegenstände am besten ganz zuhause zu lassen.
Viele Krankenhäuser wissen jedoch um den Umstand, dass mancher Wertgegenstand nicht zuhause gelassen wird, beispielsweise die eigene Geldbörse mit persönlichen Dokumenten oder das eigene Mobiltelefon. So haben manche Häuser die Investition gemacht, im Rahmen von Modernisierungsmassnahmen die Patientenzimmer mit einem eigenen Wandtresor auszustatten. Solche Tresore sind dabei in verschiedenen Grössen erhältlich und können in der Regel über einen Schlüssel geöffnet und verschlossen werden. Alternativ kann ein solcher Wandtresor auch mit einer PIN-Code Tastatur ausgestattet sein.
Bei den Krankenhäusern, deren Patientenzimmer noch keine eigene Wandtresorausstattung haben, kann man die Wertsachen alternativ auch bei den Krankenschwestern im Schwesternzimmer einschliessen lassen. Gerade bei Patienten, die notfallmässig aufgenommen wurden oder zwischendurch zur Beobachtung auf die Intensivstation verlegt werden müssen, ist diese Option oft notwendig, aber sinnvoll.
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