Reisekrankenversicherung und Fastenwandern passt das zusammen
Diese Frage stellen sich heute viele Menschen.
Doch warum eigentlich nicht? Denn Fastenwandern wie bei www.fastenwandern-sylt.de kann man schließlich nicht nur in Deutschland. Immer mehr Reiseveranstalter bieten solche Fastenkuren mittlerweile auch im Ausland an. Dabei liegt derbesondere Reiz darin, dort auch Land und Leute kennen zu lernen. Die Natur, die Flora und Fauna des Urlaubslandes unterscheidet sich zum Teil doch erheblich von der gewohnten, heimischen Natur. Und auch hier sind viele verschiedene Fastenkuren bekannt, mit denen man Körper und Geist reinigen kann.
Eine Wohltat für die Seele ist eine solche Fastenkur fernab der Heimat und der kommerziellen Gebrauchsgegenstände wie Fernseher und Telefon in jedem Fall. Denn hier kann man doch wirklich einmal so richtig entspannen und sich wirklich heimisch fühlen, im eigenen Körper, im eigenen Geist.
Kein Wunder also, dass immer mehr dieser Reisen, ob nah oder fern, gebucht werden. Die Menschen lassen sich das Fastenwandern und den Urlaub mit einer Fastenkur dabei auch richtig etwas kosten. Da wird nicht jeder Cent dreimal umgedreht, bevor man ihn ausgibt, schon gar nicht, wenn es dabei ins Ausland geht. Doch auch beim Fasten kann es durch die plötzliche Umstellung vom Alltagsstress auf völlige innere Ruhe und Ausgeglichenheit zu gesundheitlichen Problemen kommen, weshalb Fastenkuren auch vorab mit dem Arzt abgesprochen werden sollten.
Befindet man sich im Ausland und erleidet dabei einen Unfall oder ähnliches, so muss man sich logischerweise auch in ärztliche Behandlung begeben. Hier leisten jedoch die gesetzliche sowie die private Krankenkasse nur in kleinem Rahmen für notwendige Behandlungen. Insofern sollte man zusätzlich eine Reisekrankenversicherung/ Reisekrankenversicherung abschließen, die auch für höhere Kosten, ja selbst für den Krankenrücktransport aufkommt. Die Versicherung gilt immer für ein Jahr und kostet in der Regel weniger als 10 Euro pro Person. Sie gilt dabei für alle Auslandsreisen, wobei geschäftliche Reisen ausgeschlossen werden können. Zudem darf die Aufenthaltsdauer nicht mehr als sechs Wochen betragen.
Sandra Müller
vz(at)hub-eisenach.de
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