Versicherter Mietausfall in der Wohngebäudeversicherung



Wenn Sie im Besitz eines Hauses sind, können Sie die verschiedenen Wohnräume vermieten. Bei einem großen Schaden kann es passieren, dass die Wohnräume nicht mehr bewohnbar sind. Durch einen Brand beispielsweise können die Wohnungen nicht mehr bewohnt werden.

Die Mieter dürfen in solchen Fällen die Zahlung der Miete ausfallen lassen bis die Wohnung wieder bewohnbar wird. Für den Hauseigentümer bedeutet dies einen herben Verlust an Mieteinnahmen. In der Regel müssen von den Mieten andere Kosten gedeckt werden. Daher trifft ein Mietausfall meist besonders stark den Hausbesitzer.

Aus diesem Grund ist der Mietausfall in der Wohngebäudeversicherung versichert. Der versicherte Mietausfall deckt zuallererst die Einbußen durch den Wegfall der Miete aus den vermieteten Wohnungen. Dabei sind auch Mietnebenkosten, wie die Versicherungsbeiträge zur Wohngebäudeversicherung, Grundsteuer oder Müllabfuhr, mitversichert. Voraussetzung für die Erstattung des Mietausfalls ist, dass der Mieter die Zahlung der Miete aufgrund der Unbewohnbarkeit verweigern kann.

Wenn Sie als Versicherungsnehmer auch in dem Haus leben, ist hier auch eine Zahlung von der Wohngebäudeversicherung möglich, sofern Sie keine Möglichkeit mehr haben in der Wohnung zu wohnen. Die Erstattung gilt zwar nicht als Mietausfall, allerdings wird der ortsübliche Mietwert bei der Berechnung als Grundlage genommen.

Der versicherte Mietausfall wird in der Regel maximal zwölf Monate lang bezahlt. Sollten die Wohnungen bereits vorher wieder bewohnbar werden, wird auch die Zahlung von der Versicherung eingestellt.

Für gewerblich genutzte Räume ist eine Erstattung vom Mietausfall nicht möglich. Der Mietausfall kann jedoch über eine andere Versicherung mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.



Autor  Julian Haenfling
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