Was eine Hauserwaltung leisten kann



Es ist egal, ob man sich an die Hausverwaltung in Leipzig oder ein Fachunternehmen aus dem Bereich Immobilienmanagement in Magdeburg wendet. Die jeweils angebotenen Leistungen unterscheiden sich nur sehr geringfügig. Die erste Unterscheidung besteht auf rechtlicher Ebene darin, ob sie nur Betreuungsleistungen oder auch Verwaltungsleistungen übernehmen sollen. Ist Letzteres der Fall, sollte genau abgegrenzt werden, zu welchen Vertragsabschlüssen der fachkundige Partner vor Ort berechtigt werden soll.

Soll auch die Vermarktung und Vermietung mit übernommen werden, muss der Hausverwaltung in Magdeburg oder der Firma zum Immobilienmanagement in Leipzig eine entsprechende Vertretungsvollmacht erteilt werden, mit der sie sich gegenüber den Bestandsmietern und neuen Interessenten ausweisen können. Diese Vollmacht ist ein zwingender Bestandteil des Dienstvertrages, der dafür zwischen dem Eigentümer und dem beauftragten Fachunternehmen zustande kommt. Gehört die Entgegennahme der Miete mit zu den übertragenen Aufgaben, muss dafür an die Hausverwaltung in Leipzig oder das mit dem Immobilienmanagement in Magdeburg beauftragte Unternehmen ebenfalls eine Vollmacht erteilt werden. Das Gleiche gilt für die Befugnis zur Erstellung und Übergabe der für alle Parteien verbindlichen Betriebskostenabrechnungen.

Auch macht es Sinn, wenn der Verwalter vor Ort dazu berechtigt ist, kleinere handwerkliche Leistungen eigenständig in Auftrag geben zu können. Das sichert eine schnellere Abarbeitung der Schadensmeldungen der Mieter, verhindert größere Folgeschäden und trägt entscheidend zur Zufriedenheit der Mieter bei. Dazu sollten im Vertrag zwischen Eigentümer und Verwalter konkrete Regelungen getroffen werden, für welche Arten von handwerklichen Leistungen und welchen wertmäßigen Auftragsumfang er ohne separate Zustimmung des Eigentümers Aufträge erteilen darf. So besteht bei beiden Vertragsparteien in jedem Fall Rechtssicherheit.



Autor  Steffen Ehrlich
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