Was ist eine Limited und Co. KG?



Die englische Limited wird nach deutschen Gesetzen und Bestimmungen wie eine GmbH behandelt. Warum nicht also auch eine Limited als so genannten Komplementär für eine klassische Kommanditgesellschaft einsetzen? Die Vorteile der englischen Limited und die Vorteile einer Kommanditgesellschaft fließen also zusammen und können aktiv genutzt werden. Natürlich muss, wenn die Limited eine deutsche Niederlassung hat, ein Handelsregistereintrag gemacht werden und ansonsten kann man sagen, dass alle Vorteile zusammen kommen, aber diese auch nicht frei von Makel sind. Kommen wir aber zunächst zu den negativen Aspekten einer Limited & Co. KG. Wenn die Limited ein niedriges Stammkapital hat, ist die Bonität der ganzen Firma ebenso schlecht. Da bei einer Limited das Stammkapital vernachlässigbar ist, kann es schnell dazu kommen. Im Fall einer Insolvenz gilt das englische Recht und dies wird in Deutschland schwerer umzusetzen sein. Zudem drohen bei Vernachlässigung der Berichtspflicht empfindliche Strafen und die Handelsregisterlöschung.

Doch auch Vorteile gibt es, die deutlich für eine solche Gesellschaftsform sprechen. Wiederum geht es ums Stammkapital, welches nicht so hoch sein muss für die Haftungsbeschränkung, wie bei einer GmbH. Der Kapitalbedarf ist also geringer, was ein gutes Argument für die Zeit während und kurz nach der Gründung des Unternehmens ist. Ein Vorteil ist auch die unbürokratische Gründung einer Limited und dafür braucht man nicht einmal nach England, zudem fallen notarielle Beglaubigungen und somit ein weiterer Kostenfaktor weg. Außerdem bleibt eine Limited leicht zu führen und auch Folgekosten sind meist geringer als bei einer GmbH. Schlussendlich überwiegen die Vorteile deutlich.
Limited



Autor  Peter Piekarz
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