Wissenswertes für Grenzgänger
Menschen, die als Grenzgänger zwischen zwei Staaten hin- und her pendeln, sollten verschiedene Punkte bedenken. Bürokratische Regelungen, die für einen Staat zutreffen, müssen auf der anderen Seite der Grenze nicht unbedingt zutreffen. Um anfallende Kosten gering zu halten, ist immer ein kritischer Vergleich angebracht.
Dies gilt auch für die Wahl der richtigen Krankenversicherung. Aktuell ist jeder in der Schweiz lebende Grenzgänger krankenversicherungspflichtig. Dies besagt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) der Schweiz. Wichtig ist auch, dass schweizer Angestellte sich selbst versichern müssen. Im Unterschied zu unseren Vorgaben, muss der Arbeitgeber keine diesbezüglichen Leistungen erbringen. In der Schweiz ist der Arbeitgeber von jeglichen Zuschusspflichten befreit.
In Deutschland lebende Grenzgänger können sich jedoch innerhalb einer dreimonatigen Frist von dieser Pflicht befreien lassen. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Frist beginnt ab dem ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses. Jeder in Deutschland lebende Arbeitnehmer hat dann drei Monate lang Zeit, einen Befreiungsantrag zu stellen. Für die Nutzung dieser Option, muss der Beweis eines gleichwertigen Versicherungsschutzes nachgewiesen werden können. Diese Versicherung muss mindestens grundlegende Leistungen abdecken können. Weiterhin wesentlich ist, dass die Versicherung in beiden Staaten Gültigkeit besitzt.
Als Grenzgänger hat man eine gewisse Wahloption, wenn es um die Krankenversicherung geht. Zum einen kann er sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse absichern, oder eine Privatversicherung wählen. Einer schweizer Krankenversicherung beizutreten ist natürlich ebenso möglich. Nicht fehlen darf bei dieser Auflistung eine weitere Alternative: Das Modell Mondial. Ein ebenfalls denkbarer Versicherungsschutz, der gezielt auf die besonderen Erfordernisse der Grenzgänger abgestimmt wurde.
Nicht verkehrt ist es dabei, sich individuell beraten zu lassen. Ebenfalls sollte man sich als zukünftiger Grenzgänger möglichst frühzeitig über alle notwendigen Formalitäten informieren. Durch dieses vorausschauende Planen vermeidet man jeden Ärger. Sobald der Grenzgänger einen als gleichwertig anerkannten Versicherungsschutz für sich und seine Familie gefunden hat, muss er noch einen schriftlichen Antrag auf Befreiung stellen. Einzureichen ist dieser Antrag bei dem jeweils zuständigen Kanton in der Schweiz.
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