Wohnungen, bzw. Immobilien regelmäßig renovieren, bzw. sanieren?



In welcher Regelmäßigkeit Wohnungen zu renovieren sind, steht – wenn es sich um Wohnungen handelt, die angemietet wurden – im Mietvertrag. Im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof dabei pauschale Klauseln in den Mietverträgen gekippt, die immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter geführt haben, insbesondere wenn Mieter aus den Immobilien ausgezogen sind.

Mit seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof dabei abermals die Rechte der Mieter von Wohnungen gestärkt. Es ist nun so, dass sie nicht uneingeschränkt zur Renovierung einer Wohnung verpflichtet sind, wenn sie ausziehen. Die entsprechenden Regelungen in den Formular-Mietverträgen sind unwirksam, wie zum Beispiel die so genannten „Endrenovierungsklauseln“. Auch die starren Fristen für die „Schönheitsrenovierungen“ wurden gekippt mit diesem Urteil.

Und wann ein Vermieter seine Immobilien renoviert, bzw. saniert, sprich ihnen einen neuen Anstrich verpasst, ist und war eh noch nie vorgeschrieben. Es ist jedoch so, dass ein Vermieter stets eine Sorgfaltspflicht hat und auch eine Verantwortung seinen Mietern gegenüber, wenn es zum Beispiel darum geht, Fenster auszutauschen, weil diese undicht sind, wobei der Mieter wiederum in einem derartigen Fall – bei zugigen Fenstern - das Recht auf Mietminderung hat, solange der Zustand anhält.

Es ist dabei so, dass derartige Zustände nicht nur in Mietskasernen herrschen, sondern auch durchaus in von privat angemieteten Häusern. Es ist jedoch dabei so, dass jeder Vermieter von Gesetzesseite her verpflichtet ist, in einem derartigen Fall Abhilfe zu schaffen und einen ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand wieder herzustellen. Natürlich bedarf dies der vorherigen Anzeige der Mängel durch den Mieter.

Saniert ein Immobilienbesitzer seine Immobilien und will sie auf den neusten technischen Standard, was Fenster und Heizungsanlage betrifft bringen, so kann er auf Fördermittel hoffen. Insbesondere wenn die Immobilien aus den 1960er und 1970er Jahren stammen, wird sogar zu einer Sanierung geraten, denn damals wurde eher sorglos mit asbesthaltigen Platten umgegangen - diese wurden damals millionenfach verbaut. Fördermittel gibt es dabei vom Bund, den Bundesländern, aber auch von den Städten und Gemeinden, wie auch von den Energieversorgern.
Immobilien



Autor  Susan Mueller
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